Das Online-Zahlverfahren der deutschen Banken und Sparkassen.
Was fällt alles unter den giropay-Käuferschutz?
Wenn du die Zahlung mit giropay vor dem 07.08.2024 freigegeben hast und ein bestellter Artikel nicht geliefert wird, kann dir gemäß nachfolgender Bestimmungen der Kaufpreis des Artikels erstattet werden.
Nicht berechtigt für den giropay-Käuferschutz sind folgende physischen Güter:
- Alkohol, Rauschmittel oder Drogen
- Tabakwaren, Rauchutensilien und sämtliches Zubehör
- Finanzprodukte oder -dienstleistungen jeglicher Art (sowie Zahlungsmitteläquivalente, Zahlungen in Bezug auf Gold oder Investitionen, Versicherungen)
- Inkassodienstleistungen, Versteigerungen, Kommissionsgeschäft
- Waffen einschließlich Zubehör
- Grund- oder Wohneigentum sowie Unternehmen
- Glücksspiele (oder Wetteinsätze)
- Spenden oder Zahlungen auf Crowdfunding-/ Crowdlending-Plattformen
- Kraftfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile, Boote, Flugzeuge
- Zubereitete Speisen (z. B. Pizzabestellungen und dazugehörige Artikel wie z.B. Getränke)
- Zahlungen an öffentliche Verwaltungen, Behörden und Kommunen
Digitale Güter, die unter den Käuferschutz fallen, sind:
- Flug- und Bahntickets, Eintrittskarten
- e-Tanken an Ladesäulen, Mobilitätsdienstleistungen
- E-Journal (elektronische Zeitungen, Bücher und Zeitschriften)
Andere digitale Güter und Dienstleistungen, als die zuvor genannten, fallen nicht unter den giropay-Käuferschutz.
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